AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Reiseanmeldung über unser Online-Anmeldungsformular bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch mongolica zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Buchungsbestätigung/ Rechnung. Durch das Absenden der Buchungsbestätigung übernehmen Sie vertragliche Verpflichtungen auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Zahlungsbedingungen
2.1. Innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 28 Tage vor dem Reisebeginn fällig. Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich mit Banküberweisung.
2.2. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis zu zahlen.
2.3 Wenn der gesamte Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der vertraglichen Leistungen. mongolica ist berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu berechnen.
3. Leistungen, Preise, Aufpreis
3.1. Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung bzw. aus dem individuellen Reiseangebot von mongolica in Verbindung mit der Buchungsbestätigung. Jegliche Änderungen der vertraglichen Leistungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei Nicht-Erreichen von Mindestteilnehmerzahl kann mongolica nach Rücksprache und mit Ihrer Einverständniserklärung einen Aufpreis erheben. Die Höhe des Aufpreises können Sie immer der jeweiligen Reisebeschreibung entnehmen.
3.3. Ihre Reise beginnt und endet je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer zu dem in der Buchungsbestätigung ausgeschriebenen Abflugs- und Ankunftsterminen in Deutschland.
3.4. Alle von mongolica angebotenen Reisen beinhalten keinen internationalen Flug. Jedoch sind wir Ihnen gerne behilflich, einen geeigneten Flug für Ihre Reise zu finden.
4. Mindestteilnehmerzahl
Wegen Nicht-Erreichens der im Reiseangebot angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann mongolica 28 Tage vor dem Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall informiert Sie mongolica umgehend. Sie erhalten die auf den Reisepreis geleisteten Anzahlungen unverzüglich zurück.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von mongolica nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages nur möglich, wenn sich unvorhersehbar die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen, die von mongolica nicht zu vertreten sind:
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Erhöhung der Beförderungskosten Steuern und sonstige behördliche Abgaben einschließlich Flughafen- und Sicherheitsgebühren
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Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse um mehr als 20 %.
5.2. Die Preiserhöhung ist jedoch nicht zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt weniger als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich, jedoch spätestens 28 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht mehr zulässig.
5.3. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten und den Gesamtpreis zurückerstattet zu bekommen. Der Reiseteilnehmer hat die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung mongolica gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt, Reiseabbruch, Eintritt einer Ersatzperson, Umbuchungen
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung per Email bzw. Post.
6.2 Tritt der Reiseteilnehmer zurück, so verliert mongolica den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung verlangen. Dieser Anspruch wird pauschalisiert wie folgt berechnet:
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vom 45. Tag bis zum 28. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
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ab dem 28. Tag vor Reiseantritt bis zum Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
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ab dem Tag des Reisebeginns bzw. bei Nicht-Erscheinen: 80 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt in jedem Fall unbenommen, mongolica nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als berechnet.
6.3. Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne bzw. gesamte Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die nicht durch mongolica zu vertreten sind, (z. B. Verspätung, Reiseabbruch), nicht in Anspruch, so behält mongolica den vollen Vergütungsanspruch. Eventuell entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Zurückerstattung der Reisepreises bzw. der von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen ist in diesem Fall nicht möglich.
6.4. Bis zum Reiseantritt kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. mongolica kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn er den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson und der Reiseteilnehmer haften gegenüber mongolica für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
7. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl mongolica als auch der Reiseteilnehmer kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann mongolica für die bereits erbrachten Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist mongolica verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
8. Gewährleistung, Abhilfe, Mitwirkungspflicht
8.1. Der Teilnehmer hat auftretende Mängel unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung oder direkt gegenüber mongolica anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen.
8.2. Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen, wobei mongolica die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Mongolica kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass mongolica eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
8.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet mongolica innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von mongolica verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird.
8.4. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten.
9. Haftung, Haftungseinschränkungen
9.1. Der Reiseteilnehmer erklärt durch sein Einverständnis, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden). Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch mongolica bleibt davon unberührt.
9.2. Soweit mongolica die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderer Dritter in Anspruch nimmt, steht mongolica lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. mongolica übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Straßenverhältnisse zurückzuführen sind.
9.3. Die vertragliche Haftung von mongolica, die nicht Körperschäden sind, ist pro Kunde und Reise auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit mongolica für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.4. mongolica haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich empfohlen oder vermittelt werden (Sportveranstaltungen, Konzertbesuche, sonstige Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9.5. Ein Schadensersatzanspruch gegenüber mongolica ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
9.6. Die Reiseleiter sind nicht berechtigt, für mongolica rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Sie dürfen den Teilnehmern Ausrüstungsgegenstände aushändigen, die mongolica gehören oder anvertraut sind.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. Beachten Sie die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften der Mongolei und anderer Länder, auf deren Gebiet Ihre Anreise stattfindet. Nähere Informationen erhalten sie bei den jeweiligen diplomatischen Vertretungen in Ihrem Land. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
10.2. Sie sind verantwortlich für die Besorgung eines gültigen Reisepasses und Visa. Näheres erfragen Sie bei dem zuständigen Konsulat.
11. Sicherheitsanweisungen
11.1. Der Teilnehmer erklärt, den Anweisungen der Reiseleitung zu folgen. Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von mongolica das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen. Die daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
11.2. Teilnehmer einer Reittour sind verpflichtet, während des Reitens eine sturzsichere Kappe mit Kinnbefestigung zu tragen. Bei Nicht-Beachtung bzw. einer grob fahrlässigem Verhalten entfällt jeglicher Anspruch.
12. Versicherungen
Eine Unfall-, Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Der Reiseteilnehmer sorgt selbst für ausreichenden Kranken-, Unfall-, und sonstigen Versicherungsschutz.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Reisevertragliche Ansprüche hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) bei uns unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Hier wird die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
14. Sonstiges
14.1. Gerichtsstand der Klagen gegen mongolica ist Bonn (Deutschland).
14.2. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.3. Ihre uns zur Verfügung gestellten Daten werden vertraulich behandelt.
14.4. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernimmt mongolica keine Haftung.
14.5. Für Tipp- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.
15. Veranstalter
mongolica
Hr. Durziijalbuu Sengee
Burbacher Straße 207
53129 Bonn
Tel.: 01734 633 788
email: info@mongolica.de